Vertragspartner des Leuwaldhofs
Der Leuwaldhof hat einen Vertrag mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
So führen viele Wege zu uns:
1. Zuweisung durch Haus- oder Fachärztin und -arzt
Die Zuweisung erfolgt durch eine niedergelassene Haus- bzw. Fachärztin oder einen niedergelassenen Haus- bzw. Facharzt. Bitte beraten Sie sich mit der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens über die für Sie wichtigen und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen.
2. Im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens nach einem Spitalsaufenthalt
Der Antrag zur Rehabilitation im Rahmen eines Anschlussheilverfahrens direkt nach einem Spitalsaufenthalt kann bereits während dem Spitaltaufenthalt gestellt werden. Besprechen Sie sich bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin oder mit Ihrem behandelnden Arzt.
3. Rehabilitation privat buchen
Sie können Ihren Rehabilitationsaufenthalt im Leuwaldhof wochenweise als Privatpatient:in über Ihre private Zusatzversicherung buchen.
4. Rehabilitation für Selbstzahler
Sehr gerne werden jederzeit Selbstzahler bei uns als Patientinnen und Patienten und gleichzeitig Gäste aufgenommen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!